Missverständnis mit Folgen – Dürfen sich Ärzte auf das Pflegepersonal verlassen?

Artikel Medizin & Recht – Ärzte Exklusiv

„Dürfen sich Ärzte auf das Pflegepersonal verlassen?“, fragt man sich womöglich nach einer unlängst ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung zu der Frage, wer die Verantwortung dafür trägt, wenn eine Ärztin einer Patientin ein falsches Medikament verabreicht, dessen Vorbereitung die Ärztin zuvor an eine Diplompflegerin delegiert hat.

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Blackout – Ist Ihr Spital fit für den Herbst?

Die mediale Berichterstattung zeichnet tagtäglich Bilder, die den Eindruck vermitteln, als wäre angesichts jüngster Ereignisse am Energiesektor im kommenden Herbst mit Stromausfällen (Blackouts) zu rechnen. Ein solches Szenario schließen auch Experten der Energiewirtschaft nicht mehr aus. Manche halten dies sogar für wahrscheinlich.

Es gilt daher, Vorsorge zu treffen. Vor allem in der kritischen Infrastruktur. Davon betroffen sind naturgemäß auch Krankenhäuser und andere Gesundheitsbetriebe. Ein Blackout kann hier schnell zu Problemen führen. Wer hier schlecht oder gar unvorbereitet in den Herbst geht, riskiert mitunter auch rechtliche Probleme. Warum?

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Auslegungssache Sterbeverfügungsgesetz

Zum Status quo des vorliegenden Gesetzesentwurfs aus der Sicht eines Rechtsanwenders.

(Von Michael Straub | Wiener Zeitung | 4.11.2021)

Seit 23. Oktober 2021 befindet sich ein Gesetzesentwurf in parlamentarischer Begutachtung, mit dem ein Beitrag zur Straflosigkeit der bisher strafbaren Beihilfe zum Suizid geleistet werden soll. Diese Gesetzesinitiative war notwendig geworden, weil der Verfassungsgerichtshof den dafür einschlägigen § 78 zweiter Tatbestand des Strafgesetzbuches („Beihilfe beim Selbstmord“) für verfassungswidrig erklärt hat. Dabei stellt die Suizidbeihilfe nach der Intention der Gesetzesverfasser gar nicht den Hauptanwendungsfall dar. Dieser sei die Schaffung einer Möglichkeit, mithilfe einer Sterbeverfügung in Zukunft in Österreich – selbst – legal an ein tödliches medizinisches Präparat zu gelangen, um damit – selbst – den eigenen Tod herbeizuführen. Dieser Gastbeitrag fasst die ersten Gedanken des Autors aus der Sicht eines Rechtsanwenders zum Status quo des vorliegenden Gesetzesentwurfs zusammen.

Der vollständige Titel des betreffenden Gesetzes in seiner derzeitigen Fassung lautet „Bundesgesetz über die Errichtung von Sterbeverfügungen“ (kurz: Sterbeverfügungsgesetz; abgekürzt: StVfG). Dieses Gesetz befindet sich, wie erwähnt, noch in parlamentarischer Begutachtung. Es ist daher noch nicht vom Nationalrat beschlossen und infolgedessen auch noch nicht in Kraft. Allfälliges Datum seines Inkrafttretens wäre nach dem derzeitigen Entwurf der 1. Jänner 2022.

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Selbstbehalt für erkrankte Impfverweigerer rechtlich heikel

Dass die Krankenversicherung nicht mehr sämtliche Behandlungskosten von Impfverweigerern mit Covid-19 übernimmt, wäre nur bei einer Impfpflicht denkbar.

(Von Michael Straub | Wiener Zeitung | 27.4.2021)

Noch sind die Wartelisten für die Covid-19-Schutzimpfung gut gefüllt. Impfvordrängler und Priorisierungen sind zurzeit mehr Thema als Impfverweigerer. Spätestens dann aber, wenn alle, die es möchten, zumindest die erste Teilimpfung bekommen haben, wird sich der Fokus drehen. Dann werden die Impfverweigerer sichtbar – und mit ihnen wird es auch die Frage, ob all jene von diesen, die an Covid-19 erkranken und in stationäre Spitalsbehandlung müssen, die Kosten dafür selbst übernehmen sollen.

Bis Ende Juni will man mit den ersten Teilimpfungen durch sein, sagten Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Dienstag. Sich bewusst nicht impfen zu lassen, hatte zuletzt Peter Niedermoser, Präsident der oberösterreichischen Ärztekammer, gegenüber den „Regionalmedien Austria“ als ein „Foul an der Gesellschaft“ bezeichnet. Hier selbst aktiv zu werden und sich zu schützen, sehe er als eine Bürgerpflicht. Als Möglichkeit, diesem Missstand Rechnung zu tragen, schlägt Niedermoser einen Selbstbehalt für erkrankte Impfverweigerer vor. […]

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Mehr als nur ein Umetikettieren

Entsprechen die Hygiene-Austria-Masken nicht den Produktvorschriften, wäre ein Rückruf gerechtfertigt.

(Von Michael Straub | Wiener Zeitung | 11.3.2021)

In den Regalen sollten FFP2-Masken der Hygiene Austria bald nicht mehr zu finden sein: Nachdem in der Vorwoche bekanntgeworden war, dass das Unternehmen einen Teil seiner Masken in China hat fertigen lassen, nehmen Einzelhändler reihenweise die Produkte aus dem Sortiment. Hofer, Rewe, Spar und dm kündigten an, vorerst keine FFP2-Masken von Hygiene Austria mehr zu verkaufen. Die Masken gingen hauptsächlich in den Lebensmittelhandel.

Das Joint Venture von Lenzing und Palmers hat mittlerweile eingeräumt, dass ein Teil der als „Made in Austria“ vermarkteten Masken in China zugekauft wurde. Klagen drohen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) erwägt, gerichtlich feststellen zu lassen, ob die Herkunftsangaben zulässig waren. Niederösterreich möchte ebenfalls klagen, es hat Millionen Masken der Firma angekauft. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt auch wegen Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug und organisierte Schwarzarbeit und hat Hausdurchsuchungen durchgeführt. Hygiene Austria war 2020 mit dem Ziel gegründet worden, die Versorgungssicherheit mit Schutzmasken zu gewährleisten. […]

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Aktuelle Rechtslage für Betriebe in der Corona-Krise

Einige Betriebe haben vorsorglich mitunter weitergehende Maßnahmen ergriffen, als es aufgrund der nunmehrigen Rechtslage tatsächlich erforderlich gewesen wäre.

(Von Michael Straub | Wiener Zeitung | 19.3.2020)

An einem vermutlich denkwürdigen Sonntag, dem 15. März 2020, hat der Nationalrat einschneidende, von der österreichischen Bundesregierung bereits zwei Tage zuvor angekündigte Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung zur Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Diese Maßnahmen sind am darauffolgenden Montag in Kraft getreten. Die österreichischen Betriebe hatten sich auf diese Ankündigung hin schon vorbereitet, obwohl die Rechtslage zu jenem Zeitpunkt alles andere als klar war. Einige Betriebe haben daher vorsorglich mitunter weitergehende Maßnahmen ergriffen, als es aufgrund der nunmehrigen Rechtslage tatsächlich erforderlich gewesen wäre. Der folgende Beitrag erläutert überblicksmäßig die tatsächliche Rechtslage für österreichische Unternehmen. Dies ist jedoch wohlgemerkt eine Momentaufnahme, weil die Bundesregierung bereits neue Maßnahmen in Aussicht gestellt hat und sich die Rechtslage daher neuerlich ändern kann.

Noch am späten Abend des 15. März 2020 hat der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz jene Verordnungen verlautbart, zu denen er am Vormittag desselben Tages vom österreichischen Nationalrat ermächtigt wurde. Darin wurden jene Betriebsbeschränkungen konkretisiert, die auch die Geschäftsbetriebe österreichischer Unternehmen betreffen könnten. Viele Unternehmen haben bereits nach der Ankündigung der Bundesregierung zwei Tage zuvor verständlicherweise entsprechende Maßnahmen eingeleitet und ihre Betriebe auf diese Beschränkungen eingestellt, ohne genau zu wissen, wie die Rechtslage tatsächlich sein wird. De facto wurden diese Beschränkungen erst zwei Tage später durch entsprechende Rechtsakte legalisiert. […]

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Artikel zum Seminar: Recht im Gesundheitswesen

Vorbeugen ist besser als heilen…

Die Erfahrung zeigt: Gesundheitseinrichtungen sind Hochrisikobetriebe. Bereits kleine Fehler können erhebliche Folgen haben. Dr. Michael Straub LL.M. ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Medizin- und Gesellschaftsrecht. Wie man richtig reagiert bei einem Zwischenfall, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, erläutert er im Seminar Recht im Gesundheitswesen am 10. und 11. April in Wien.

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M. Straub als neuer Anwalt bei Northcote.Recht im Bereich Gesellschafts- und Gesundheitsrecht

Jobhopper: Wer hat gewechselt? Wer wurde befördert?

Michael Straub als neuer Anwalt bei Northcote.Recht im Bereich Gesellschafts- und Gesundheitsrecht

Michael Straub

https://diepresse.com/home/karriere/karrierelounge/472291/Jobhopper_Wer-hat-gewechselt-Wer-wurde-befoerdert#slide-472291-12

Haftung aus medizinischer Behandlung, ein Dauerbrenner

(Christina Fuchs | 22. Mai 2018)

Die Haftung aus medizinischer Behandlung ist regelmäßig Gegenstand höchstgerichtlicher Entscheidungen. In vielen Fällen entscheidet der Oberste Gerichtshof gegen einen Gesundheitsdienstleister, bisweilen aber auch gegen einen Patienten. Ärzten und Anstaltsträgern ist das mit ihrer Tätigkeit verbundene Haftungsrisiko naturgemäß bewusst. Dennoch herrscht oft Unklarheit über rechtliche Grundfragen zu diesem Thema. Der folgende Beitrag fasst die wichtigsten davon zusammen (Auszug aus: Straub, Praxisleitfaden Recht im Gesundheitswesen 2017). […]

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