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Krankenanstaltenrechts-Novelle: Gesundheit auf neuer rechtlicher Basis

Dass Ärzte künftig Ärzte anstellen dürfen, ist nur eine der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen.

(Von Michael Straub | Wiener Zeitung | 31.1.2019)

Für die Gesundheitswirtschaft wird 2019 aus rechtlicher Sicht (wieder) ein spannendes Jahr. Während die Krankenanstaltenrechts-Novelle 2018 zuletzt für Aufregung aufgrund von Sonderklassegebühren für Ambulanzleistungen sorgte, blieb ansonsten medial bislang wenig beleuchtet, dass den Spitalsbetreibern – teils willkommene, teils kritisierte – Reorganisationsmöglichkeiten in ihren Häusern zur Verfügung stehen. Für die Ärzteschaft durchwegs erfreulich dagegen dürfte die künftige Möglichkeit sein, Ärzte bei Ärzten anstellen zu dürfen, was bisher de facto nicht möglich war.

Ebenso erfreulich für Mediziner ist, dass der Gesetzgeber das Haftungspotenzial von Ärztinnen und Ärzten, die Sterbende betreuen – also konkret der Palliativmediziner – zu verringern beabsichtigt. Der folgende Beitrag schafft einen Überblick über die wichtigsten Neurungen zur KAKuG-Novelle, zur Ärztegesetz-Novelle, zu Patientenverfügungen und weiteren Themen im Gesundheitswesen. […]

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